Bußgeldsachen
Als langjähriger Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht (seit fast 30 Jahren) erledigt RA Thummernicht für Sie zuverlässig alle verkehrsrechtlichen Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen.
Dabei steht für uns stets im Vordergrund, für Sie das optimal mögliche Ergebnis zu erzielen. Besonders wichtig ist hierfür die ausführliche Erörterung der Sach- und Rechtslage ab Beginn der Mandatierung.
Oftmals treten neben das festgesetzte Bußgeld weitere Sanktionen, die empfindliche Konsequenzen für Sie bedeuten können. Insbesondere Fahrverbot und Führerscheinentzug gilt es – wenn möglich schon präventiv – zu vermeiden. Denn was viele nicht wissen: Neben dem Bußgeldbescheid (z. B. mit Fahrverbot) kann auch die Führerscheinbehörde eine eigene Anordnung treffen, wie z. B. eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
Selbstverständlich übernehmen wir bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens jegliche Korrespondenz mit den Behörden und vertritt RA Thummernicht Sie vor Gericht.
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir uns zwischenzeitlich auch um Ihre Deckungszusage für die Bußgeldangelegenheit kümmern.
Vor allem bei Fahrverboten, Führerscheinentzug, Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen, Parkverstößen, Überholverbote, Ladungssicherung, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr aber auch in allen anderen Bußgeldangelegenheiten z. B. gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, Führerscheinstelle, Güterkraftverkehrs- angelegenheiten, sämtlichen Speditionsfragen usw steht Ihnen RA Thummernicht als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Für nähere Informationen und die Vereinbarung eines Beratungstermins nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.