Straßenverkehrsrecht
Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Die Abwicklung danach kann sich aber oftmals lange hinziehen.
Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie versicherungsrechtliche Fragen, sondern auch um die Vermeidung strafrechtlicher und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Konsequenzen.
Rechtsanwalt Thummernicht bearbeitet seit fast 30 Jahren Unfallangelegenheiten jeglicher Fahrzeugart und übernimmt für Sie die vollständige Abwicklung Ihres Unfallschadens.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Vermittlung eines kompetenten Sachverständigen behilflich.
Dieses Jahr hat Herr Thummernicht z.B. vor einem bayerischen Amtsgericht die zunächst aussichtslos erscheinende Reduzierung eines Fahrverbotes von ursprünglich zwei Monaten auf einen Monat sowie die Reduzierung der Geldbuße von 1.200,00 € auf 400,00 € erreicht und dabei auch noch den Vorwurf des Vorsatzes "weggebracht", was wiederum außerordentlich wichtig war für den Rechtsschutz, weil es bei Vorsatztaten keine Deckungszusage gibt und der Mandant die Kosten selbst tragen muss.
Es ging bei diesem Fall um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von vorgeworfenen 71 km/h außerorts auf einer Autobahn. Die Geschwindigkeit war auf der bestimmten Strecke für die Zeit von 6 Uhr früh bis 10 Uhr auf 80 km/h begrenzt. Die temporäre Beschränkung war "nur" auf kleinen Zusatzschildern unter den Schildern für die Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht.
Nach seinem Vortrag bei Gericht wurde bei den Zeittafeln nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um die übliche nächtliche Beschränkung (wegen Lärmschutz) in der Zeit von 22 bis 6 Uhr handelt, sondern gerade umgekehrt von 6 Uhr bis 10 Uhr.
Der Mandant glaubte daher, dass es sich um eine übliche, nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung handelte, als er morgens um ca. 8 Uhr auf dieser Strecke fuhr. Nach Argumentation von Herrn Thummernicht hatte der Mandant damit auch keine bewusste, vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Das Gericht ließ sich von den Argumenten überzeugen und reduzierte den Bußgeldbescheid von zwei auf ein Monat Fahrverbot sowie um 2/3 der Geldbuße und wandelte den Vorsatzvorwurf in Fahrlässigkeit um, sodass der Mandant sämtliche Verfahrenskosten auch von seiner Rechtsschutzversicherung erstattet erhielt. Damit war er einverstanden und sehr zufrieden. Auch die Staatsanwaltschaft hat der Verbesserung des Bußgeldbescheids durch das Urteil des Gerichts im Bürowege zugestimmt. Das für den Mandanten wesentlich günstigere Urteil als der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden.
Dieses Beispiel zeigt, dass eine individuelle, persönliche Beratung in Bußgeldsachen / Verkehrsordnungswidrigkeiten für den Rechtssuchenden sehr oft vorteilhafter und von persönlichem Vorteil gegenüber den unpersönlichen Rechtsauskünften über das Internet ist.