Das neue Punktesystem
Seit 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister in das Fahrereignungsregister überführt und gilt eine neue Punkteregelung. Der alte Punktestand wird teilweise übernommen und teilweise nicht. Für die Punkte, die in das neue Fahrereignungsregister mit übernommen werden, gilt ein bestimmtes Bewertungssystem. Aus bisher 1-3 Punkten wird jetzt ein Punkt, aus bisher 4-5 Punkten werden zwei Punkte und aus bisher 6-7 Punkten werden drei Punkte (neu) usw. Bei acht Punkten (neu) muss der Führerschein „abgegeben“ werden. Ab 01.05.2014 gilt auch eine neue Tilgungsfrist von nunmehr 2 1/2 Jahren bei den meisten Bußgeldsachen sowie fünf Jahre bei Verkehrsstrafsachen.
Sollten Sie konkrete Fragen zu „Ihrem Punktestand“ haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit unserem Rechtsrat zur Verfügung.